AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der BECHER GmbH abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
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Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
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Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
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Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend anzupassen.
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Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR VORVERTRAGLICHE SCHULDVERHÄLTNISSE
(Einfache Tischreservierung)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants der BECHER GmbH sind Grundlage von Tischreservierungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
§ 2 Verbindlichkeit der Tischreservierungen
Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.
§ 3 Kostenlose Stornierung
(1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 5 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen, per Email an unsere E-Mail-Adresse: info@zum-becher.de, per Telefon oder persönlich im Restaurant abzusagen.
(2) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.
§ 4 Stornierungsgebühren
Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 30,00 Euro. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.
§ 5 Nachweis eines geringeren Schadens
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.
§ 6 Verspätetes Eintreffen im Restaurant
Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 20 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie telefonisch unser Restaurant rechtzeitig.
§ 7 Erstattung zusätzlicher Aufwendungen
Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.
§ 8 Datenschutz
Bei Online-Reservierungen:
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: DSGVO
Bei Reservierungen vor Ort:
Unsere Datenschutzbestimmungen legen wir Ihnen gerne auf Wunsch vor.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GRUPPENRESERVIERUNGEN UND VERANSTALTUNG
§ 1 Auftragserteilung
Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens der BECHER GmbH eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden
Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch einen Tag nach der Veranstaltung.
Zahlungen sind via Überweisung, Girocard oder in bar möglich.
* Ausnahme: Bei vereinbartem Mindestumsatz wird eine Anzahlung in Höhe von mind. 30 % des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig.
§ 3 Stornierungsfristen und sonstige Bedingungen
Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 25 Tage vor dem Veranstaltungstag möglich.
Anderenfalls erheben wir folgende Stornopauschalen:
35% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung bis 20 Tage vor der Veranstaltung.
60% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung.
80% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung bis 5 Tage vor der Veranstaltung.
Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 3 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit der Personenzahl wie vereinbart – in Rechnung gestellt.
Sagen Sie nicht rechtzeitig Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 30,00 Euro. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.
Sofern nicht anders vereinbart berechnen wir außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten
jedoch spätestens ab 23:00 Uhr eine Servicepauschale bzw. Nachtzuschlag: 59,00 € pro Mitarbeiter/Stunde inkl. MwSt.
Eine Sevicepauschale (59,00 € pro Mitarbeiter/Stunde wird auch dann berechnet, wenn ein festes Zeitfenster vereinbart worden ist und dieses nicht ausreicht. (Verlängerung der Serviceleistungen).
Nach Vereinbarung können Weine mitgebracht werden.
Hier erheben wir ein Korkgeld von 19,00 € / 0,75l Flasche.
Nach Vereinbarung können Speisen (Kuchen, besondere Gerichte) mitgebracht werden.
Hier erheben wir ein Tellergeld ab 2,80 €.
§ 4 Sonstiges
Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Tellergeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über die BECHER GmbH anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der BECHER GmbH nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
§ 5 Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.
Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Haftung
Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
§ 7 Sonstige Regelungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand der BECHER GmbH.
Gerichtsstand ist der Sitz der BECHER GmbH. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz der BECHER GmbH.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.